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   RG, 23.10.1903 - Rep. VII. 259/03   

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RG, 23.10.1903 - Rep. VII. 259/03 (https://dejure.org/1903,67)
RG, Entscheidung vom 23.10.1903 - Rep. VII. 259/03 (https://dejure.org/1903,67)
RG, Entscheidung vom 23. Oktober 1903 - Rep. VII. 259/03 (https://dejure.org/1903,67)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 408
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16

    Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes

    Unerheblich ist auch, dass sich die Klägerin den Kopf am Fenster gestoßen hat und das schädigende Ereignis damit seine Ursache in der eigenen Bewegung der Klägerin hat (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 unter Hinweis auf RG, Urteil vom 23. Oktober 1903 - VII 239/03 - RGZ 55, 408 und vom 29. Mai 1908 - VII 430/07 - RGZ 69, 17 zur privaten Unfallversicherung).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Demgemäß hat das Reichsgericht eine "äußere" Einwirkung z.B. auch in Fällen bejaht, in denen für eine Kniegelenkentzündung eine ungeschickte Bewegung des Betroffenen ursächlich war (vgl. RGZ 55, 408; 69, 17).
  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

    Der Handelnde kann einen Vorgang nach allgemeinem Sprachverständnis aber nur dann in vollem Umfang beherrschen, wenn er dessen Folgen kennt, sich zumindest der Gefährlichkeit seines Tuns hinreichend bewußt ist (Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 182 Anm. 3 c; RGZ 55, 408, 411; RG VerAfP 1913 Nr. 738).
  • SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04

    Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als

    Zwar habe der BGH in der Vergangenheit (vgl. z.B. Urteil vom 12.12.1984, Az.: IVa ZR 88/83 = NJW 1985, 1398) wie schon das Reichsgericht (vgl. RGZ 55, 408) einen vollkommen im äußeren Ablauf gesteuerten Bewegungsvorgang als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gelten lassen.
  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Zwar habe der BGH in der Vergangenheit (vgl. z.B. Urteil vom 12.12.1984, Az.: IVa ZR 88/83 = NJW 1985, 1398) wie schon das Reichsgericht (vgl. RGZ 55, 408) einen vollkommen im äußeren Ablauf gesteuerten Bewegungsvorgang als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gelten lassen.
  • SG Augsburg, 08.02.2006 - S 5 U 241/04

    Einordnung eines Transports von Möbeln und daraufhin auftretende Rückenschmerzen

    Zwar habe der BGH in der Vergangenheit (vgl. z.B. Urteil vom 12.12.1984, Az.: IVa ZR 88/83 = NJW 1985, 1398) wie schon das Reichsgericht (vgl. RGZ 55, 408) einen vollkommen im äußeren Ablauf gesteuerten Bewegungsvorgang als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gelten lassen.
  • SG Augsburg, 05.04.2007 - S 5 U 271/06

    Annahme eines Arbeitsunfalls bei Verletzung während der Teilnahme an einem

    Zwar habe der BGH in der Vergangenheit (vgl. z.B. Urteil vom 12.12.1984, Az.: IVa ZR 88/83 = NJW 1985, 1398) wie schon das Reichsgericht (vgl. RGZ 55, 408) einen vollkommen im äußeren Ablauf gesteuerten Bewegungsvorgang als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gelten lassen.
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